Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Heizkostenzuschuss, in Höhe von 150€, kann wieder im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 am Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Für die Beantragung sind ein amtlicher Lichtbildausweis sowie Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen erforderlich.
Die genauen Richtlinien, einschließlich der Einkommensgrenze, finden Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
oder ->hier zum Download<-.
Zusätzlich besteht in diesem Jahr die Möglichkeit, den neu beschlossenen NÖ Wohnbonus zu beantragen!
Dies ist im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis 15. Dezember 2024 am Gemeindeamt oder unter https://onlineratgeber.noel.gv.at/wohnbonus/ möglich.
Der Wohnbonus beträgt einmalig 80 € für einen Ein-Personen-Haushalt. Für jede weitere im Haushalt lebende Person mit Hauptwohnsitz erhöht sich der Zuschuss um 30 €.
Beispiel:
- 1 Person: 80 €
- 2 Personen: 110 €
- 3 Personen: 140 € usw...
Wenn nur eine Person im Haushalt gemeldet ist, darf das jährliche Haushaltseinkommen dabei nicht über 18.000 € brutto liegen, bzw. wenn mehrere Personen im Haushalt ihren Hauptwohnsitz haben, nicht über 45.000 €.
Auch für den Wohnbonus müssen ein amtlicher Lichtbildausweis sowie Einkommensnachweise vorgelegt werden.
Bei Fragen zu den Beihilfen stehen wir Ihnen gerne unter 02525/7070-10 zur Verfügung!