NÖ Landeskindergarten

Allgemeines: Gnadendorf verfügt über einen NÖ Landeskindergarten.

Dabei werden die KinderpädagogInnen vom Land Niederösterreich gestellt. Erhalter dieses Kindergartens ist die Gemeinde Gnadendorf, von der auch das übrige Kindergartenpersonal, wie KinderbetreuerInnen, Stützkräfte und Reinigungskräfte beschäftigt werden.
Der Kindergarten ist derzeit in 3 Gruppen gegliedert, wobei die dritte Gruppe zur Zeit als Provisorium geführt wird. Mit dem geplanten Ausbau im Jahr 2023/2024 soll der Kindergarten Wenzersdorf dann Platz für vier Kindergruppen und einer Kleinkindergruppe bieten.  
Ab September 2024 können Kinder ab dem 2. Geburtstag in den Kindergarten eintreten.
Die Gruppenstärke ist abhängig vom Alter der Kinder und ergibt sich wie folgt: 

Gruppen mit Alter von 2-3 Jahren, max. 15 Kinder.  
Gruppe mit Alter von 3-6, max. 22 Kinder.
Gemischte Gruppen, je nach Verhältnis, derzeit max. 20 Kinder. 

Kosten: Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag - Freitag von 7:00 - 13.00 Uhr kostenlos. Für den Ankauf von Utensilien, die für die Bastelarbeiten mit den Kindern benötigt werden, wird derzeit ein Spiele und Beschäftigungsbeitrag von € 16,50 monatlich eingehoben. Die Kinder werden während der Zeit von September bis einschließlich Juli mit den gemeindeeigenen Bussen transportiert, dafür wird ein Beförderungsbeitrag von € 10,00 pro Monat eingehoben. Weiters besteht das Angebot ein warmes Mittagessen einzunehmen. Dieses wird von der Fa. Gourmet tiefgefroren geliefert, wird von den KinderbetreuerInnen zubereitet, und ist nach ernährungstechnischen Grundlagen zusammengestellt. Es umfasst Suppe, Hauptspeise und Nachspeise. Pro Menü wird dafür ein Betrag von € 3,63 verrechnet.

Alle Preise incl. 10% MwSt.

Nachmittagsbetreuung: Für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Bildungszeit von Montag bis Freitag zwischen 13.00 und 17.00 Uhr wird von den Eltern (Erziehungsberechtigten) durch die Gemeinde Gnadendorf ein monatlicher Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung eingehoben. Dieser ist folgendermaßen gestaffelt:
bis 40 Stunden monatlich € 50,-- bis 60 Stunden monatlich € 70,-- über 60 Stunden monatlich € 80,--.

Aufnahme: Eine Aufnahme in den Kindergarten erfolgt durch die Kindergartenleitung im Einvernehmen mit dem Kindergartenhalter und nach Möglichkeit der vorhandenen Plätze. Das dazugehörige Anmeldeformular ist auf der Homepage unter Bürgerservice-> Informationen und Dienstleistung-> Formulare.


Verpflichtendes Kindergartenjahr: Laut der 2. Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006 und zum NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 vom 2. Juli 2009 besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, die Pflicht, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen. Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem ersten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien. Die Kinder müssen den Kindergarten an mindestens 4 Tagen pro Woche und für mindestens 16 Stunden während der Bildungszeit am Vormittag besuchen. Während dieser Zeit ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes insbesondere bei - Erkrankung des Kindes oder der Eltern - außer gewöhnlichen Ereignissen - urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal 3 Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit, dies entspricht 15 Werktagen) zulässig. Die Eltern haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung des Kindes umgehend zu benachrichtigen.


NÖ Landeskindergarten Wenzersdorf, Kindergarten mit Garten

Kindergarte mit Löschteich